Karl Philipp Pfalz, Kurfürst 1661-1742
Karol III Filip Wittelsbach (elektor Palatynatu ; 1661-1742).
Charles III Philippe du Palatinat prince allemand
Karel III. Filip, falcký kurfiřt, 1661-1742
Karl III. Philipp Kurfürst von der Pfalz, Herzog von Jülich und Berg
Karl Philipp III, 1661-1742, Kurfürst von der Pfalz
Karl Philipp, Kurf©ơrst von der Pfalz, 1661-1742
Karl Philipp, Duke of Pfalz-Neuburg
VIAF ID: 52484402 (Personal)
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Works
Title | Sources |
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Karl Pflazgraf heiligen römischen Erzschatzmeister Kurfürst gesamten Kurfürstentum Judenschaft erteilte Konzession Schirmskonzession Hab | |
Karl Philipp Pfalzgraf bei heiligen Erzschatzmeister Kurfürst nachdem Erfahrung wirklich dreien Eltern Eheverlobung Verlobung strafbarer vorzubeugen gänzlich steuern | |
Kartell kurfürstlichen Durchlaucht Pfalz Herzogen Württemberg Deserteure seits Truppen bei Teils sowohl auf Haft reziprok Notifikation sofort darauf Januar | |
Kopie kurfürstl. kurfürstlichen Durchleucht Durchlaucht kurpfälzischer Akzise Akzisegelds emaniert publiziert untertänigst beiwohnen bürgerliche Wirtschaft wirtschafttreibende treibende bisher seie März | |
Kurfürst Karl Philipp von der Pfalz als Reichsfürst | |
kurfürstliche Durchlaucht Durchleucht bemerken Rubriken Februar laufenden Jahres genaueste mehrmals erklärten Willensmeinung Übertretungsfällen fest Bemerkung rubrizierte sondern Supplikanten Advokaten Prokuratoren Schriftsteller Strafe belegt August | |
kurfürstlichen Durchlaucht Untertanen landesfürstväterliche bei unlängst Generalsalzadmodiation Salz schatzbare Kaminfegereigeldern gänzlich befreit heilsame sämtlichen Einwohnern Kurlanden kurzen Preis auf | |
Kurtzer Unterricht Was Des alten Landeckischen Warmen-Bades Vsprung oder Erfindung Alter Situation, Natur, Arth, Eigenschafft, Krafft, und Würckung sey Wie es recht und nützlich zugebrauchen, auch was vor eine Diæt darinnen zuhalten | |
Mannheim den 27. April 1736 Karl Pfalzgraf bei nachdem wahrgenommen Instruktionspunkten Beamte heilsame Oberbeamten sein Grenzen Versäumnis Geschäften kann Orts nächst Unterbeamten Einwohnern auf benachbarten dabei wollten Notifikation besichtigt Markungen erinnert verbessert aufgezeichnet künftige | |
nachdem kurfürstliche Durchlaucht Kaminfeger Leute kurpfälzischen herrschaftliche Landes Februar | |
nachdem kurfürstliche Durchlaucht Spezial Reskript Extrakt sämtlichen Oberämtern Januar publizier Publizierung Beobachtung Festhaltung Kontrakts erklärt fortführen heilsame wirklich Manufaktur Schnupftabak fabriziert Orten respektive Preis April | |
nachdem kurfürstliche kurfürstl. Durchleucht Durchlaucht Zivil Militärdiensten Personen Geburt Gesellschaft eintreten ernsthaften kurfürstlichen Verbot handeln unfehlbar entsetzt Octobris Oktober | |
nunmehr Publikation Ausschweifungen Plackereien Gauner Kreis Untertanen auf Gewalttaten ausgesetzt sein Januar | |
Oraison Funebre De Serenissime, Trez Pussiant, Et Trez Excellenz Prince, Charles Philippe, Comte Palatin Dr Rhin, ... Prononcée Dans l'Eglise Walonne de Heidlberg, le 14. Février 1743. | |
Pfalzgraf bei Erzschatzmeister Kurfürst Herzog Württemberg hiermit tun Nachfolger Aufnahm Aufnahme Untertanen zwanzig aufgerichtet freie einkaufen dürfen | |
Pfalzgraf bei Erzschatzmeister Kurfürst hiermit Befugnis Kurfürsten Mainz erzbischöflichen respektive Gebiet künftighin Güter Personen veräußern Eintreten fort Händen Wesen kurpfälzischen | |
Pfalzgraf bei Heiligen Erzschatzmeister tun Kurfürstentum Pfalz hiermit nachdem Untertanen Türkensteuer Wien refundiert geratsamsten zumalen zumal fortan Anlag Anlage Kopfsteuer | |
Pfalzgraf Streithändeln öffentlichen | |
Pfalzgraf Tätigung Oberämtern Willkür | |
Pfalzgraf vorkommenden Prozeß-Sachen größtem ausleihenden kurpfälzischen Landesordnung | |
Pietas Ultima, Primaque, Quam Illinc Serenissimo Ac Potentissimo Principi & Domino, Domino Carolo Philippo, Comiti Palat. Rheni ... Hinc Serenissimo Pariter, ac Potentissimo Principi & Domino, Comino Carolo Theodoro, Comiti Palat. Rheni ..., Testatura Heidelbergensis Academia, Illius decessum oratione lugubri prosecuta, Hujus de auspicio laudatissimi Regiminis, Electorali Ejus Serenitati demississimè gratulata fuit | |
Propozycya do Najasnieyszey y Niezwyciężoney Rzeczypospolitey Polskiey od Najasnieyszego Xiązęcia IMości Elektora Heidelberskiego za Najasnieyszym Xiązęciem Imością Neyburskim, Karolem Bratem swoim Uczyniona. | |
Schwetzingen den 12. Maji 1738 Mai Kopie kurfürstliche Durchlaucht kurpfälzischen Rat Freiherrn sämtlichen Räten Sekretären Witwen zurück liefern seiende Akten Dokumenten Briefschaften Konzepten Berichten diesseitige Oktober alleinigen Inhalts bewirkt | |
Serenissimus Elector. Nachdeme Ihrer Churfürstl. Durchleucht zuverläßig zu vernehmen vorgekommen, was massen die in der Chur-Pfältzischer Lands-Ordnung enthaltene Juden-Eyds-Formul von denen Juden selbsten nicht für kräfftig und stringent genug gehalten, sondern zu mehrerer Verbindlichkeit und Bekräfftigung von selbigen gantz anderen Formulen mit Annectirung gewisser Ceremonien und Umbständen projectiret, auch ... ihre Jüdische Gegnere zum schwöhren angehalten werden ... : Mannheim den 5. Septemb. 1742. | |
Trauer- und Trost-Predigt, Welche bey Gelegenheit Des Ihro Churfürstlichen Durchleucht ... Carl Philipp, Pfaltz-Graffen bey Rhein, ... Glorwürdigsten Angedenckens, Erfolgten betrübten Hohen Todtes-Fall, ... : In der Evangel. Reformirten Gemeind zu St. Peter, Allhier in Heydelberg, den 6. Febr. 1743. ... gehalten worden | |
Von Gottes Gnaden, Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein ... Demnach die fast tägliche leydige Erfahrnuß bezeuget wie daß in Unsern Chur Pfältzischen Landen das erschröckliche und unmenschliche Laster des Kinder-Mords, da nemlich die ledige in Unzucht geschwängerte Weibs-Persohnen ihre zur Welt-gebohrne Kinder so gleich jämmerlicher Weiß nicht nur des Zeitlichen, sondern auch mehrentheils, in Ermanglung des heiligen Tauffs, des ewigen Lebens berauben ... : Geben Mannheim den 18 Februarii. 1726. | |
Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des H. Römischen Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berg ... Thuen Kund und fügen hiemit männiglichen zu wissen: Nachdem Wir in der That wahrnehmen müssen, daß das Commercium in unseren Landen fast gantz darnieder liege ... und uns indessen unser Tit. von Pancorbo Unterthänigst zu vernehmen gegeben, was massen Er, da wir ihme ohne dem das Directorium über das Tabacks-weesen gnädigst anvertrauet ... gedachtes Commercium guthen Theils empor zu bringen, sich allerdings getrauete, wann Wir Ihme zu dessen Einrichtung Unseren gnädigsten Consens, und ein besonderes Privilegium zu ertheilen, gnädigst geruhen mögten ... : Schwetzingen den II. Julii 1737. | |
Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp Pfaltz-Graff bey Rhein ... Thuen kund und zu wissen. Nachdeme Wir Uns über die bißdaherige Einrichtung und Fortgang Unserer Schönfelder auch sonstiger eigenen Saline-Weesen und dessen hinkünfftige mehreren Flor und Auffnahm umbständlich gehorsambst referiren lassen, forth darauffhien gnädigst gut befunden und entschlossen haben zu Einführung einer ehebaldiger vollkommener Gleichheit in Unseren dahiesigen Chur-Pfältzischen Landen, und damit das Saltz-Weesen durchgehends in Ordnung und Gang gebracht ... : Mannheim den 8. Januarii 1738. | |
Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp Pfaltz-Graff bey Rhein ... Thuen kundt, und fügen jedermänniglichen hiemit zuwissen, daß, obwohlen Wir bey der von Uns angetrettener Chur- und Fürstlicher Regierung, sonderbahr gewünschet, daß mit richtiger Abführ- und Honorirung der auß Verordnung Weyland Unsers Herrn Bruders Lb: höchstseel: Andenckens, auf die Banco in Cöllen außgegeben- und rescribirter Banco Zettulen zu fälligen Zeiten allerdings beygehalten werden können ... : Geben in Unserer Haubt- und Residenz-Stadt Neuburg an der Donau den 20. Januarii. 1718. | |
Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltzgraff bey Rhein ... Thun kund, und fügen ... hiemit gnädigst zu wissen, daß, nachdem Wir zum Besten unserer liebsten Unterthanen dasjenige Quantum, so Uns an der, von dem Reich in dem Jahr 1716. verwilligter Türcken-Steur in Verfolg der Reichs-Matricul abzutragen zugekommen, durch Unsern Hoff- nnd [!] Ober-Militz-Factorn, Michaëlem May, wegen damahln fast gefährlich angeschienen Kriegs-Läuften in einer unzertrennten Summ abführen lassen ... : Geben Heydelberg den 26. Novembris 1718. | |
Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltzgraff bey Rhein ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor, Liebe Getreue! Euch ist annoch unterthänigst erinnerlich, was Wir zu Vorkommung der in Unseren Landen häuffig vorgekommener Preußischer Werbungs-Excessen, und von denen Königl. Preußischen Werbern verübter gewaltthätiger Entführungen Unserer Unterthanen und Soldaten, zu deren selben Sicherstellung für nachtrückliche Edicta und General-Verordnungen wiederholter ergehen zu lassen, Uns gemüßiget gesehen haben ... : Mannheim den 11. Februarii 1732. | |
Von Gottes Gnaden, Wir Carl Philipp, Pfalztzgraff bey Rhein ... Thun kund und fügen hiermit zuwissen, Demnach Uns höchst mißfälligst zu vernehmmen vorkommen, was gestalten Unsere, wegen Anhaltung der Französischen Deserteurs bereits zu verschiedenen mahlen, und noch kurtz hin, unterm 24. 8bris. nechst abgeschienenen 1721. Jahrs gnädigst ertheilte verordnungen in verschiedenen Unseren Ober-Aembtern nicht einmahl verkündet, vielweniger befolget worden seyen ... : So geschehen Mannheim den 29. Augusti 1722. | |
weiland kurfürstlichen durchlaut Todesfall heidelberg dezember todesfall | |
Wir Carl Philipp, von Gottes Gnaden, Pfaltz-Graff bey Rhein ... Entbieten allen und jeden ... Unsere Gnad, und geben hiemit jedermänniglich gnädigst zu wissen, was massen Wir bishero mit grossem Mißfallen wahrgenommen, daß die hohe Spiele in Charten und Würffelen ... Lands-Knecht, und andere mehrere in Gast- Caffèe- auch Privat-Häuseren und Zusammenkunfften, mit solchem Excess im Schwang gehen, und mit solchem Verlust gespielet werden, daß wir darüber aus Land-Fürst-vätterlicher Vorsorg und Gewalt, ein ernstliches Einsehen zu tragen, und solch höchst verderbliches Spielen, mit erforderlichem Nachdruck zu steuren billigst bewogen worden ... : Geben Mannheim den 2. May 1726. | |
Wir Carl Philipp, von Gottes Gnaden, Pfaltzgraff bey Rhein ... Fügen hiemit jedermänniglich Gnädigst an: Daß weilen nach Anhalt der zeithero eingeloffenen warhafften Nachrichten, durch göttliche Verhängnuß die leydige Contagion zu Marsilien in Franckreich, in der Provence gelegen, und selbiger Enden eingerissen und grassiren thut; Dahero umb dergleichen Infection nächst göttlicher Hülffs-Anruffung, soviel Unserseits möglich, von diesen Unseren Landen abzuwenden, all-erforderliche Anstalten zu verfügen, die höchste Nothurfft erforderet ... : Signatum [...] den [...] 1720. | |
Wonach künftighin künftig hin kurfürstliche Konferenz Conferenz fest unabbrüchig |