ACHTUNG SOLDATEN! Es ist verboten Wiesen und Weiden zu nutzen. Jeglicher Auftrieb von Pferden hat zu unterbleiben. |
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AN ALLE WEHRMACHTSANGEHÖRIGEN! Nehmt nicht das Saatgut (Getreide, Kartoffeln, Futtersaat usw.) vom polnischen Bauern. |
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ANORDNUNG der Regierung des Generalgouvernements. Alle sich im Gebiet des Generalgouvernements aufhaltenden über 15 Jahre alten Staatsangehörigen der UdSSR haben sich innerhalb 24 Stunden vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Anordnung bei den zuständigen Kreishauptleuten persönlich zu melden. ; Bekanntmachung Nr. 106. |
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ANSCHLAG ACHTUNG! ACHTUNG! Bei Anruf oder Anrücken von Wehrmacht, Gendarmerie, Polizei und Sonderdienst, also uniformierten Waffenträgern stehen bleiben und nicht fortlaufen, da auf Flüchtende geschossen wird. Bekanntmachung Nr. 199 |
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ANSCHLAG Am Mittwoch, den 29. April 1942 beginnt die angekündigte Reinigungswoche der Stadt Sokolow. Am Dienstag, den 5. Mai 1942 muss die Frühjahresreinigung 1. der Strassen und Plätze, 2. der Höfe, Flure und Treppenhäuser, 3. der Gärten und Anlagen, 4. der Wohnzimmer beendet sein. ... |
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ANSCHLAG an die Ortschaften Liw, Wengrow, Karczewiec, Krypy, Strupiechow, Wyczolki Wasosze, Jarnice, Grodzisk. Betr.: Gestellung von Arbeitern für die Torfgewinnungsgesellschaft in Liw. |
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ANSCHLAG Auf einer Inspektionsfahrt besichtigte ich die beiden Dörfer DZIECIOLY-BLIZSZE und DZIECIOLY-DALSZE. Diese beiden Dörfer hatten während der Zeit der Flecktyphus-Epidemie nicht einen einzigen Flecktyphus-Fall. ; Bekanntmachung Nr. 200 |
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ANSCHLAG Der Flecktyphus ist jahreszeitlich bedingt ausserordentlich zurückgegangen. JEDER KANN SICH VOR FLECKTYPHUS SCHÜTZEN DURCH PEINLICHSTE SAUBERKEIT. ; Bekanntmachung Nr. 196 |
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Anschlag Die Bevölkerung ist verpflichtet, über den Soltys und Vögt jedes Auftreten von Banditen umgehend zur Meldung zu bringen. Bekanntmachung Nr. 240 |
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ANSCHLAG Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass es Pflicht der Landbevölkerung ist, für die Ernährung der Städte zu sorgen. Die Eierablieferung geht in diesem Jahr äusserst schlecht vor sich und zwar ist sie bei einzelnen Gemeinden so schlecht, dass ich dies als Böswilligkeit auszulegen habe. ; Bekanntmachung Nr. 202 |
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ANSTECKENDE KRANKHEIT Ein- u. Ausgang strengstens verboten! Den Vögten gebe ich auf, die Häuser, in denen eine ansteckende Krankheit festgestellt wird, genau zu überwachen. |
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Aufruf! An die Bevölkerung des Kreises Sokolow-Wengrow! In unaufhaltsamen Vormarsch ist die deutsche Wehrmacht schon tief nach Russland eingedrungen |
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Bekanntmachung. Alle Fahrraeder, für die zur Weiterbenutzung kein neuer Antrag bei der zuständigen Gemeinde bis zum 10. Februar 1943 gestellt war, sind bis zum 28. Februar 1943 mit sämtlichen Zubehoer in der Gemeindeverwaltung abzuliefern (auch unbrauchbare). Bekanntmachung Nr. 236 |
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Bekanntmachung Alle nicht registrierten Kraftfahrzeuge Personenewagen, Lastkraftwagen, Anhänger, Mottorräder (auch mit Beiwagen), Schlepper (auch Hilfsschlepper), Omnibusse, Krankenwagen, Kraftstoffkesselwagen sind bis zum 8. März 1943 beim Strassenverkehrsamt Sokolow auf vorgeschriebenem Formular anzumelden. Bekanntmachung Nr. 239 |
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Bekanntmachung Am 7. und 8. Sept. ds. Js. wurde in 6 Gemeinden im Bezirk Sokolow die Kontingentablieferung überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass ein Teil der Bauern bei weitem nicht genügend Getreide abgeliefert hat. ; Bekanntmachung Nr. 213 |
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BEKANNTMACHUNG An die Bevölkerung des Kreises Sokolow - Wengrow! Zur Bekämpfung des Bauchtyphus wurden in der letzten Zeit Impfungen angewendet. ; Bekanntmachung Nr. 87 |
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BEKANNTMACHUNG Auf Grund der schlechten Viehablieferung wurde in der Gemeinde Ruchna eine Aktion vorgenommen. 2 Bauern sind in das Arbeitslager Treblinka überführt worden. ; Bekanntmachung Nr. 184 |
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Bekanntmachung Auf Grund der Verfügung des Chefs des Distrikts Warschau, Abtlg. Ernährung u. Landwirtschaft, Warschau, von 15. 7. 1941 gebe ich hiermit allen Imkern bekannt, dass in der laufenden Saison für jedes abgelieferte erste Kilogramm Honig vom Bienenstock 3 kg vergällter Zucker, für jedes nachfolgende Kilogramm abgelieferten Honig 2 kg unvergällter Zucker (reiner) zuerkannt wurden. ; Bekanntmachung Nr. 116. |
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BEKANNTMACHUNG Auf Grund der Verordnung des ehemaligen polnischen Staatspräsidenten über die Bekämpfung von Viehseuchen vom 22. 8. 1927 (Gesetzblatt der Republik Polen - Nr 77, Pos. 673) in Verbindung mit der Bekanntmachung des Leiters der Abteilung innere Verwaltung im Amt des Generalgouverneurs vom 5. 7. 1940 (VBl. ll-402) erinnere ich daran, dass die nachstehenden übertragbaren Viehseuchen anzeigepflichtig sind: ; Bekanntmachung Nr. 90. |
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BEKANNTMACHUNG Auf Grund der Verordnung über Aufenthaltsbeschränkungen im Generalgouvernement vom 13.9.1940 (VoBl I/288) gebe ich folgendes bekannt: In diesem Dorfe ist der gesamten nichtdeutschen Bevölkerung (Polen, Juden, Ukrainer usw.) der Aufenthalt ausserhalb ihrer Behausungen in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr verboten. ; Bekanntmachung Nr. 103. |
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BEKANNTMACHUNG Auf Grund des 2. Erlasses der Regierung des Generalgouvernements vom 31. 3. 41 über energiewirtschaftliche Massnahmen haben sämtlich Stromerzeugungs- und Stromverteilungsunternehmen von Beziehern von Haushaltsstrom jeglicher Art von jeder abgenommenen oder in Abnahme begriffenen Kilowatt-Stunde einen Zuschlag von 3.- Zl. zu erheben. ; Bekanntmachung Nr. 91. |
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BEKANNTMACHUNG Auf Grund des § 6 Abs. 1 Satz 2 der I. Verordnung über den Aufbau der Verwaltung der besetzten polnischen Gebiete vom 29. X. 1939 (VBlGG. S. 3) gebe ich folgendes bekannt: 1. Gemäss der Verordnung über das Halten von Tauben im Generalgouvernement vom 9. 4. 1941 (VBl. l-202) ist das Halten von Brieftauben aller Art im Generalgouvernement verboten. ; Bekanntmachung Nr. 95 |
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BEKANNTMACHUNG Bauern, ein gewisser Teil von Euch glaubt immer noch, trotz meiner wiederholten Aufforderung nicht abliefern zu brauchen. Ich habe deswegen am 22. Okt. 1941 in 5 Dörfern der Gemeinde Borze und Korytnica zu gleicher Zeit Strafaktionen vorgenommen. ; Bekanntmachung Nr. 155 |
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BEKANNTMACHUNG Bauern, ein weiteres Dorf musste in Strafaktion genommen werden, weil vollkommen mangelhafte Ablieferung festgestellt wurde. Am Dienstag, den 7. Okt. 1941 wurde in Czaple, Gemeinde Korczew und Gem. Wyrozemby, wiederum den säumigen Landwirten Vieh und Getreide abgenommen. ; Bekanntmachung Nr. 146 |
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BEKANNTMACHUNG Befreiung vom Gespanndienst. In meinem Rundschreiben vom 9. XII. 1940 an alle Gemeinden im Kreise Sokolow-Wengrow wurde bereits auf den Runderlass des Herrn Generalgouverneurs, Abt. Innere Verwaltung in Krakau vom 6. VIII. 1940 hingewiesen, in welchem festgelegt wurde, dass bei der Gestellung von Gespannen weder 2-jährige Fohlen, hochtragende Stuten noch Stuten mit Saugfohlen bei Fuss verwendet werden dürfen. ; Bekanntmachung Nr. 185 |
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Bekanntmachung Bei Kontrollen im Kreis stellte ich fest: Ein grosser Teil der Schweine ist nicht angemeldet und somit auch nicht mit Ohrmarken versehen, ; Bekanntmachung Nr. 235 |
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Bekanntmachung Betr.: Freiwillige Arbeitskräfte für das Reich. Wer dieser Meldung nachkommt, hat folgende Vorteile: ; Bekanntmachung Nr. 218 |
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Bekanntmachung Betrifft: Bestandsaufnahne der Bevölkerung im Generalgouvernement am 1. Maerz 1943. Bekanntmachung Nr. 233 |
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Bekanntmachung Betrifft: Kartoffelablieferung Die Ablieferung der Kontingentkartoffeln ist insbesondere in den Gemeinden Kossow, Kowiesy, und Grochow ausserordentlich zurückgeblieben. |
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BEKANNTMACHUNG Das von mir mit Verfügung vom 16. April 1941 verhängte Verbot bezügl. des Lumpensammelns im Kreie Sokolow |
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Bekanntmachung Ein großer Teil der Bauern hat das Kartoffelkontingent nicht voll erfüllt. Die Gemeinden sind angewiesen, von den Bauern die für die Versorgung notwendigen Kartoffeln zu erheben und sie den Landlosen zu amtlichen Preisen zuzuteilen. ; Bekanntmachung Nr. 229 |
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BEKANNTMACHUNG Ein grosser Teil der Geldstrafen, die ich verhängen muss, gehen nicht ein, weil einige unter Euch glauben, erst dann bezahlen zu müssen, wenn der Sonderdienst oder die Polizei zur Zwangseinziehung erscheinen. ; Bekanntmachung Nr. 166 |
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BEKANNTMACHUNG Eine Überprüfung über den Stand der Stadtreinigung ergab, dass die Bevölkerung sich noch viel zu wenig persönlich an der Sauberhaltung und Verschönerung der Stadt beteiligt. Nachdem die Schneeschmelze nun endgültig beendet ist, ist bereits in der kommenden Woche mit der Grossaktion der Stadtreinigung zu rechnen. |
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Bekanntmachung Es mehren sich Fälle, wo an den Strassen angepflanzte Bäume böswillig oder auch durch Leichtsinn durch vorbeifahrende Fuhrwerksbesitzer u. dergl. beschädigt und die Pfähle gestohlen wurden. Bekanntmachung Nr. 238 |
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BEKANNTMACHUNG Handwerker, Facharbeiter und Arbeitswillige! Auf Grund der Aufbau-Massnahmen im Generalgouvernement ergibt sich für den Kreis Sokolow-Wengrow die Möglichkeit, Sie unter günstigen Bedingungen in Arbeit zu bringen. ; Bekanntmachung Nr. 183 |
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BEKANNTMACHUNG Hierdurch gebe ich zur Kenntnis, dass von allen Beziehern des Haushaltstroms ab 1. 8. 1942 folgender Monatsstromverbrauch destgesetzt wird: |
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BEKANNTMACHUNG Hiermit gebe ich bekannt, dass heute den Vögten der Gemeinde Chruszczewka, Lochow, Sadowne, Jablonna, Sabnie und Starawies zur Verteilung in ihrer Gemeinde je 300 ltr. Wodka und je 40.000 Stück Zigaretten als Prämie für zufriedenstellende Kartoffelablieferungen ausgegeben wurden. ; Bekanntmachung Nr. 191 |
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BEKANNTMACHUNG Hiermit hebe ich meine Bekanntmachung Nr. 198 vom 1. Juli 1942 auf. Es gilt somit mit sofortiger Wirkung wieder die normale Sperrzeit. ; Bekanntmachung Nr. 204 |
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BEKANNTMACHUNG Ich mache erneut darauf aufmerksam, dass Eingaben (Anträge) und Anlagen zu den Eingaben, die bei Dienststellen des Generalgouvernements eingebracht verden, der Stempelsteuerpflicht auf Grund des polnischen Stempelsteuergesetzes vom 1. Juli 1926 in der Fassung der Kundgebung des Finanzministers vom 7. Juni 1935 (Gesetzblatt R. P. Nr. 64 Pos. 404) unterliegen. Dieser Stempelsteuer unterliegen auch Zeugnisse (Bescheinigungen), die diese Dienststellen ausstellen. ; Bekanntmachung 171 |
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BEKANNTMACHUNG In Ergänzung meiner, auf Grund des § 16 der Strassenverkehrszulassungsordnung vom 20. 12. 1940 (VBlGG. I-379) erlassenen Bekanntmachung Nr. 100 vom 6. 6. 1941 gebe ich folgendes bekannt: Polnische Führerscheine verlieren mit dem 1. Apr. 1942 ihre Gültigkeit. ; Bekanntmachung 177 |
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BEKANNTMACHUNG Nachdem in einigen Ortenschaften des Kreises die Tollwut amtstierärzlich festgestellt wurde, verhänge ich auf Grund des Art. 70 der Verordnung des ehem. polnischen Staatspräsidenten vom 22.8.27 (G. Bl. Nr. 77) über sämtliche Ortschaften des Bezirkes Sokolow die Hundesperre u. ordne folgendes an: 1. Sämtliche Ortschaften des Bezirkes Sokolow im Kreise Sokolow-Wengrow sind Sperrgebiet. ; Bekanntmachung Nr. 182 |
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Bekanntmachung Nachstehend gebe ich die verschiedenartigsten Prämien bekannt: I. Für die Prämierung der Ablieferung von Getreide einschliesslich Mais und Futtergetreide, Hülsenfrüchte, Buchweizen und Hirse findet der Prämienschein A in der bisherigen Form Anwendung. ; Bekanntmachung Nr. 208 |
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BEKANNTMACHUNG Nochmals verbiete ich jede private Reperatur- und Indstandsetzungsarbeit an dem Leitungsnetz des Elektrizitätswerkes in Sokolow. Ferner habe ich festgestellt, dass Lichtstrom gestohlen wird. |
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Bekanntmachung - Ogloszenie Bei den Kontrollen des Sonderdienstes wurde wiederholt festgestellt, dass Anordnungen u. Polizeivorschriften nicht beachtet werden. Ich bringe deshalb die am meisten vorkommenden Beanstandungen der Landbevölkerung nochmals zur Kenntnis. ; Bekanntmachung Ogloszenie Nr. 180 |
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Bekanntmachung Richtlinien über die Schweinemast. Bekanntmachung Nr. 243 |
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BEKANNTMACHUNG Schon nach den ersten Schneefällen ist festzustellen, dass die Bevölkerung nicht die Strassen, besonders die Hauptverkehrsstrassen, wie angeordnet, von Schnee freihält. Ohne Aufforderung durch das Strassenverkehrsamt oder der Strassenwärter des Strassenbauamtes sind die Kolonnen zur Schneeräumung sofort einzusetzen. ; Bekanntmachung 170 |
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BEKANNTMACHUNG Trotzdem ich wiederholt in meinen Bekanntmachungen darauf hingewiesen habe, dass ich zu den schärfsten Massnhamen greifen werde, wenn sich einige Teile der Bevölkerung mit den vereinzelt herumtreibenden russischen Gefangenen einlassen und sie unterstützen, habe ich in der letzten Zeit wiederholt die Feststellung machen müssen, dass nicht die ganze Bevölkerung meinen Anordnungen Folge leistet. Ich sehe mich deshalb gezwungen, mit sofortiger Wirkung für das gesamte Kreisgebiet folgende Anordnung zu treffen. ... |
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BEKANNTMACHUNG Vom 3. April bis 10. April 1941 findet eine Propagandawoche zur Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen von Feldern, Obstgärten und Gemüsegärten statt. ; Bekanntmachung Nr. 80 |
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An die Bürger der Stadt Sokolow! Die Sauberkeit der Kreisstadt hat durch diesen langen Winter ausserordentlich gelitten. Ich fordere deshalb die Bürger der Stadt auf, persönllich weitgehendst schon aus Gründen der Gesunderhaltung der Bürger bei der Reinigung der Stadt mitzuwirken. |
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An die polnische Geistlichkeit! Immer wieder werden Klagen laut, dass den in den Dörfern untergebrachten Hilfsbedürftigen von ihren eigenen Volksgenossen und Glaubensbrüdern nicht die gesetzlich zustehende Unterstützung gewährt wird. ; Bekanntmachung Nr 66 |
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GEFLÜGELKONTINGENT! So wie im vorigen Jahre, muss auch in diesem Jahre das GEFLÜGELKONTINGENT abgeliefert werden. Um die Ablieferung für die Landbevölkerung zugänglicher zu machen, gebe ich nachstehend einen Plan an, welchem sich die Bevölkerung genaustens anzupasen hat: ; Bekanntmachung Nr. 149 |
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Landwirte des Kreises Sokolow-Wengrow! Nachstehend wird hiermit nochmals die Bekanntmachung Nr 167 vom 10. Dezember 1941 in Erinnerung gebracht. Dringend zu berücksichtigen bitte ich die Ausführungen darüber, dass ein Erwerb neuen Saatgutes nur auf dem Tauschweg möglich ist, sowie über die Bestimmung, dass sämtliche nicht ordnungsmässig bestellten Flächen, in schwereren Fällen sogar die betr. Höfe rücksichtslos der Beschlagnahme verfallen. ; Bekanntmachung Nr. 179 |
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Maueranschlag An die Bürger der Stadt Sokolow! Sobald die Witterungsverhältnisse es zulassen wird die im Anschlag vom 26.3.1942 angekündigte Reinigungswoche durch Maueranschlag festgelegt. ... |
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MAUERANSCHLAG Betr.: Bestrafungs-Befugnis. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Bestrafung im Verwaltungs-Strafverfahren nur von meiner Dienststelle erfolgen kann und zwar 1. von dem Amt für innere Verwaltung, 2. von der Preisüberwachungsstelle. ; Bekanntmachung Nr. 195 |
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Maueranschlag Betr.: Kartoffelerfassung. ... Die Ablieferung der nach Warschau zu verladenden Kartoffel erfolgt Folgendermassen: ; Bekanntmachung Nr. 148 |
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MAUERANSCHLAG Ich bin im Besitze der Aufstellung über die Erfüllung des Kontingents der einzelnen Gemeinden im vorigen Jahr und gebe den Vögten die Zahlen bekannt. Die Gemeinden, die im vorigen Jahr an letzter Stelle standen, müssen in diesem Jahr ihr Kontingent 100%ig als erste erfüllen. ; Bekanntmachung Nr. 139 |
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MAUERANSCHLAG Ich teile zum letzten Mal mit, dass der gesamte Kreis Sokolow-Wengrow Tollwutsperrgebiet ist und jeder frei umherlaufende Hund erschossen wird. Ich mache weiter darauf aufmerksam, dass von nun ab rücksichtslos jedes Fahrrad sichergestellt wird, das nich versteuert ist u. die Steuermarke sichtbar unter dem Sattel trägt. ; Bekanntmachung Nr. 189 |
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MAUERANSCHLAG Trotz meines Maueranschlages Nr. 193 vom 21. 5. 42, in dem ich darauf hinwies, dass der Arbeitsaufforderung zur Saisonarbeit auf den landwirtschaftlichen Grossbetrieben unbedingt nachzukommen ist, sind die Beorderten der Gegend Jablonna, der Dorfgemeinde Luzki und Wirow nicht regelmässig zur Arbeit erschienen. Die Arbeitsverweigerung muss deshalb schärfstens bestraft werden! ; Bekanntmachung Nr. 197 |
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Odezwa! Na skutek szybkiego posunięcia się naprzód wojsk niemieckich pozostawiono mienie wojskowe |
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ÖFFENTLICHE MAHNUNG! Im Monat Mai werden die rückständigen Grundsteuern restlos beigetrieben. Steuerpflichtige, kommt dieser letzten Aufforderung nach und setzt Euch nicht der Gefahr einer schweren Bestrafung aus. ; Bekanntmachung Nr. 188 |
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Ogłoszenie Dalsze wskazówki w sprawie tuczenia świń ogłoszenie Nr. 245 |
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Ogłoszenie Dot.: Używania rowerów |
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Ogłoszenie Na podstawie 19. i 21. Ogólnej Instrukcji grupy porządku rynkowego w Rządzie Generalnego Gubernatorstwa ... za odstawę dorego bydła rzeźnego na kontyngent na targowicach w Węgrowie, Kosowie i Sokołowie otrzymają rolnicy następujące premie |
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Ogłoszenie Na podstawie zarządzenia Urzędu Szefa Dystryktu Warszawskiego, Wydział Wyżywienia i Rolnictwa z dnia 28. III. 1942 podaję następujące do wiadomości |
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Ogłoszenie No 178 do wszystkich Sołtysów |
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Ogłoszenie o zachowaniu się ludności cywilnej w Okręgu Warszawskim w związku z obroną przeciwlotniczą |
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Ogłoszenie – Przepsy o czyszczeniu kominów na obszare powiatu Sokołów-Węgrow |
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Veröffentlichung Es fällt auf, dass trotz der vorgeschrittenen Jahreszeit noch viele Ackerstücke unbestellt daliegen. Ich ordne deshalb an, dass jedes noch nicht bearbeitete Stück Land sofort unter Aufwendung aller Kräfte in Angriff genommen wird. ; Bekanntmachung Nr. 99 |
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WARNUNG! 1.) Am 31. Juli 1942 wurde ein Soltys von einer bolschewistischen Mörderbande (aus dem Gefangenenlager entflohene Bolschewisten) in seiner Wohnung erschossen. Bekanntmachung Nr. 207 |
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WARNUNG Ich stelle fest, dass das Schwarzbrennen und die Herstellung des sogenannten "Bimbers" einen starken Umfang angenommen hat, ja z. T. selbst Brotgetreide zur Schnapsherstellung Verwendung findet. Bekanntmachung Nr. 212 |
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WARNUNG In dem Dorf Kazimierzow, Gemeinde Starawies, hielten sich bolschewistische Banditen bei Bauern monatelang in der nächsten Umgebung des Dorfes auf und erhielten Verpflegung, ohne dass die Bewohner Meldung erstatteten. Wie eine Vernehmung ergab, unterstützten einige Bauern die Banditen. Eine Bauersfrau hatte mit mehreren Banditen ein Liebesverhältnis. ... |
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