Duellieren Strafen verboten |
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Feierabend Holz |
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Hausmannskost |
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Herrschaftwege |
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Teil Karl Herzogs Freiherrn niedergesetzten württembergischen Inquisitions-Kommission Sache |
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Von Gottes Gnaden, Carl Rudolph, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Lieber Getreuer! Es ist zwar schon unterm 20. Augusti 1703. ein Fürstl. General-Rescript ausgeloffen, auch in denen des Tricesimation-Einzugs halber weiters emanirten Rescriptis vom 25. Jun. 1735 ... dahin wortlich wiederhohlet worden, daß der Dreyssigste Theil gleich nach dem Zehenden, und also auch vor den Theil- und anderen Gültbarn Gütern eingezogen werden solle ; ... : Stuttgardt, den 16. Julii 1738. |
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Von Gottes Gnaden Carl Rudolph, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Ehrsamer, Liebe Getreue! Euch muß annoch ohnentfallen seyn, wasgestalten Unsers in Gott ruhenden Herrn Vetters Weyland Hertzog Carl Alexanders Lbdn. in einem unterm 29. May vorigen Jahrs erlassenen General-Rescript dero rühmlichst getragene Vorsorge wegen Abstellung des so sehr über Hand genommenen Gassen- und Strassen-Bettels, und der durch fremde Vaganten und Landstreicher sowohl als einheimische theils nöthige theils muthwillige und dem Bettel nachzuziehen gewohnte Personen und liederliches Gesindel dem ganzen Hertzogthum causirten Land-Plage und Ubertrangs geäussert ... : [Stuttgard, den 24. Octobr. 1737]. |
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Von Gottes Gnaden, Carl Rudolph, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue. Demnach Wir die Verordnung ergehen lassen, daß das Corps Husaren mit dem kochischen Ober-Kriegs-Commissariat Abrechnung und Liquidation biß Ende Aprilis h. a. treffen solle, zuvor aber zuwissen nöthig haben, 1. Wie vviel Executions-Geld von denen in die Städt und Aemter auf Execution ausgeschickten Husaren eingezogen, und ... : Stuttgard, den 21. Martii 1737. |
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Von Gottes Gnaden, Karl Rudolph, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Demnach Uns nach angetrettener Landes-Administration unter andern auch unterthänigst angezeigt worden, was massen unter denen beyden vorigen Fürstl. Regierungen mit Einhandlung der bey denen Fürstl. Cammern decretirten Zettuln und andern Forderungen viele unverantwortliche Schlaiche und Vortheilhafftigkeiten so wohl zu Nachtheil des Herrschafftlichen Interesse, als auch zu der Privatorum nicht geringem Verlust und Schaden vorgegangen seyn sollen, und Wir nun diese Sache gründlich einsehen, und untersuchen zu lassen ... : Stuttgart, den 3. April. 1737. |
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Von Gottes Gnaden, Karl Rudolph, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Lieber Getreuer! Demnach einige Zeit herwahrzunehmen gewesen, daß sich wiederum neue und gantz ohnleidentliche Confusiones, wider die in dem Löbl. Schwäbischen Creys fürgenommene, und von Sr. Kayserl. Majestät allergnädigst bestättigte Devalvation der Gold- und Silber-Sorten hervor thun, indeme die Gold-Sorten oder sogenannte Caroliner wenigstens theils in dem Valor, worauf sie durch gedachte Devalvation gesetzet, sondern nach bloßer Willkür geringer angenommen, oder gar geäussert ... : Stuttgardt, den 25. Jun. 1737. |
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Von Gottes Gnaden, Karl Rudolph, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Lieber Getreuer! Demnach Uns die Verordnete des Engern Ausschusses Unserer Treu-gehorsamsten Vormunds-Prälaten und Landschafft beschwehrend in Unterthänigkeit hinterbracht, was massen die gewesene Tabac-Admodiatores Jud Jacob Bentzheim, & Consorten von Anfang ihrer Admodiation an, vielen Rauch- und Schnupf-Tabac durch ihre Factors im Land verschlossen, und wo keiner gewesen, denen Handels-Leuten zugeliefert haben, ohne sich deswegen puncto schuldigen Accis mit der Landschafft behörig abzufinden. ... : Stuttgardt, den 27. May 1737. |
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Von Gottes Gnaden, Karl Rudolph, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Lieber Getreuer! Wir haben Uns schon mehrfältig in Unterthänigkeit referiren lassen, welchergestalten nicht nur ziemliche von denenjenigen Soldaten, welche bey der in vorigem Jahr geschehenen Ruckgab der in Kayserl. Gold und Diensten gestandenen Würtembergis. Regimentern, mit Permissions- oder Lauff-Zetteln nach Hauß gelassen worden, sich wiederum öffters bey denen Regimentern gemeldet, um sie dabey anzunehmen, weil sie zu Hauß wegen ermanglender Mittel nicht zu leben haben, auch nichts verdienen können ... : Stuttgardt, den 12. Octobr. 1737. |
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Vormundschaftliches Herzogtum |
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