Karl Friedrich Württemberg-Oels, Herzog 1690-1761
Karl Friedrich 1690-1761 Württemberg-Oels, Herzog
Karol Fryderyk (książę oleśnicki ; 1690-1761)
Karol Fryderyk (książę wirtemberski i oleśnicki ; 1689-1761).
تشارلز فريدريك التانى
VIAF ID: 86021095 ( Personal )
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- 551 _ _ ‡a Oels ‡4 orts ‡4 http://d-nb.info/standards/elementset/gnd#placeOfDeath
Works
Title | Sources |
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Ducatus in Silesia Inferiore Olsnensis Novißima Delineatio | |
Karl Herzog Württemberg emanierten Fürstlichen Kanzlei nötig | |
Poetisches Vergnügen | |
Tractatio medica de cognoscenda corporis humani natura ex effectu remediorum | |
Von Gottes Gnaden Carl Friderich, Hertzog zu Würtemberg und Teck, auch in Schlesien, zu Oels und Bernstatt, Graf zu Mömpelgart,Herr zu Heydenheim/ Sternberg Medzibohr, und des Freyen Königl. Burg-Lehens Auras; Ritter des Königlich Polnischen Weissen Adler-Ordens, Administrator und Ober-Vormunder, &c. Lieber Getreuer! Es wird sowohl dir als übrigen Unsern Cameral Staabs- und Kellerey-Beamten hoffentlich nicht unbekandt seyn, daß durch ein unterm 14. August. 1706. ergangenes Hoch-Fürstl. General-Rescript, wovon ein Abdruck hierbey lieget, allbereits gnädigst verordnet worden, daß ohne Consens von denen Fürstl. Cammern keine neue Gebäude auf Allmanden oder Feld-Güter gesetzet- auch solche von diesen allein mit einem Canone oder ewigen Heller-Zinsen belegt werden sollen | |
Von Gottes Gnaden Carl Friderich, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Lieber Getreuer! Obwohlen in der ausgekündet Fürstl. Landes-Ordnung p. 134 sq. und denen in das Land emanirten Rescriptis Generalibus d.d. 28. Sept. 1696 und 4. April 1702 vor längsten heilsamlich versehen, wie es wegen des schädlichen Für- und Aufkauffs, auch Verführung der Wollen ausser Lands gehalten werden solle, damit weder denen in dem Land etablirten Wollen-Manufacturen ein Abbruch geschehen ... : [Stuttgardt, den 3. May 1740 ; Ex Speciali Resolutione]. | |
Von Gottes Gnaden, Carl Friderich, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Wir haben Uns schon offtermahlen in Unterthänigkeit referiren lassen müssen, welchergestalten ob denen, nicht nur wegen hemmender Debauchirung Unserer auf den Beinen stehenden Vormundschafftl. angeworbender Miliz in fremde Dienste, sondern auch wegen Anhalt- und Handvestmachung derer so wohl ohne Passeports als über die Urlaub-Zeit hin und wider marchirenden Soldaten erlassenen Verordnungen eben nicht so pünctlich gehalten, sondern bey solchen sich äussernden Entstehenden mehrerntheils von denen Unter-Beamten, Schultheißen und Flecken-Vorstehern, vielmahls nur aus Furcht und Zaghafftigkeit durch die Finger gesehen ... : Stuttgardt, den 14. Jan. 1739. | |
Von Gottes Gnaden Carl, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Ihr habt aus dem sub dato 16. Septembr. c. a. erlassenen Hoch-Fürstl. General-Rescript des mehrern zu ersehen gehabt, aus was vor dringenden Ursachen Wir gnädigst bewogen worden, bey Unsern treu-gehorsamsten Prälaten und Landschafft um einige Augmentation der nun nach dem letztern Land-Tags-Abschied auszuschreibenden Winter-Anlaag gnädigst anzusinnen ... : [Stutgardt, den 18. Decembr. 1744.]. | |
Von Gottes Gnaden Carl, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Nachdeme auf ohnelängst erfolgtes Euch allbereits unterm 13ten dieses Monaths Febr. bekannt gemachtes höchst bedaurliches Ableiben der Römisch-Kayserl. Majestät Caroli VII. ... neben andern bereits gemachten Trauer-Anstalten ... folgendes noch weiters beobachtet wissen wollen ... : [Stutgart, den 20. Febr. 1745.]. | |
Von Gottes Gnaden Carl, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Nachdeme Uns mißfälligst zu vernehmen gekommen, welchergestalten nicht allein viele in das Land unbefugt hereinschleichende, sondern auch wohl die mit gnädigster Concession versehene Hausirer vornehmlich die Bilder und Land-Carten-Träger auch andere mit alleley geringer Waar handelnde Leute sich unterfangen, unter solchen ihren Waaren öffters manchrley Weltlich- und Geistliche, Historische und Moralische Tractaten, und andere gedruckte Bücher in dem Land zu debitiren ... : Stuttgart, den 31. August 1747. | |
Von Gottes Gnaden Carl, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Nachdeme zwischen dem Chur-Fürstl. Hauß Pfaltz und dem Löbl. Schwäbischen Creyß unterm 22. Julii h. a. das in Copia hiebey liegende Cartel wegen mutueller Auslieferung derer Deserteurs von beyderseitigen Trouppen errichtet und festgestellet worden, und Wir nun gnädigst wollen, daß solches in Unserm Fürstl. Hertzogthum und Landen publicirt und bey Vorfallenheiten alles nach seinen Puncten beobachtet werden solle ... : Stutgardt, den 23. Novembr. 1744. | |
Von Gottes Gnaden Carl, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Wir haben bißher zu Unserem besonderen Mißfallen mehrfältig wahrnehmen müssen, daß sich zerschidene Leuthe aus ungeduldig- und unordentlichen Trieb sich in Bedienstungen einzuschwingen, öffters unterstanden, nicht alleine vor dem Fall der Vacaturen uns um ... Succesions und Expectanz Decreten öffters zu behelligen, sondern auch bey vorkommenden Erledigungs-Fällen ... unsern Ministern Räthen und Bedienten, Corruptions-Geldter anzubieten ... : Stutgardt, den 13. Febr. 1745. | |
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck ... Lieber Getreuer! Demnach der allgemeine Bruder-Tag der Hafner-Zunfft Unsers gantzen Herzogthums am 5ten Aug. h. a. zu Cantstatt abgehalten, und dardurch dises Handwerck Unserer gnädigsten Intention gemäß, wiederum in die alte Ordnung eingeleitet worden, so will nunmehro die Nothwendigkeit erfordern ... sowohl alten als neuen gehäufften Klagden über die in Schwang gehende Mißbräuche, Stimpeleyen und Eingriffe, worderch das Handwerck verderbt, und das Publicum betrogen wird ... : [Stuttgart, den 4. December 1745.]. | |
Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Nachdeme Wir bey bereits angefangenen Sommer-Monathen eine Nothdurfft zu seyn erachtet, zu Bestreitung sowohl Crayses als der eigenen Hoch-Fürstl. Militar-Erforderungen, wie nicht weniger des Crayses Extraordinarii, auch einiger Schulden-Bezahlung, die Sommer-Anlag in dem Recess-mäßigen Quanto von Einer Jahrs-Steuer und Fünffzig Tausend Gulden pro surrogato Tricesimarum, sodann auch die zwischen Uns und dem letztmahls allhier versammlet ... : [Stuttgardt, den 19. Maji 1749.]. | |
Von Gottes Gnaden Casimir Anton, Bischof zu Costantz ... Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck ... Obwohlen Wir Uns allerdings beglaubiget, es würden die Hoch- und Löbl. Stände mit ohnverlängter Abführung ihrer Creys-Praestandorum zu gefolgen sich um so mehrers haben lassen angelegen seyn, als das dermahlige Creys-Extraordinarium gantz leidentlich umgelegt, mithin in Zeiten zu entrichten denenselben nicht schwehr seyn dörffte ; So ist jedoch aus der vom Creys-Einnehmer Hartmann jüngsthin eingeschickten Restanten-Consignation bedauerlich wahrzunehmen gewesen, daß ... : [Stuttgart, den 5ten December 1749.]. | |
Von Gottes Gnaden Damian Hugo, der Heil. Röm. Kirchen Cardinal, Bischoff zu Speyer und Costantz ... Carl Friderich, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Fügen hiermit zu wissen, was massen bey Uns als Ausschreibenden Fürsten des Löbl. Schwäbischen Creyses eine Zeit her viele Beschwehrden eingekommen, wie durch das sich hin und wieder in dem Creyß eingeschlichne Landverderbliche Jauner- und andere Herrenlose Gesindel der arme Unterthan mittelst Ausübung allehand Räuberischen Einbrüchen ... belästiget werde ... : [Signatum, den 4. Januarii 1743.]. | |
Württemberg Aufkaufs Wolle Wollmanufakturen | |
Württemberg berufen nötig Spezialpunkte | |
Württemberg Ernte Teurung Hungersnot Kreisverordnung limitierte Schweiz | |
Württemberg Fischerzunft Schifferzunft Cannstatt | |
Württemberg Forstknechte Pirsch Wildbret Exzesse steuern nötig | |
Württemberg Fruchtausfuhr Schweiz Alb-Orten Schwarzwald eingelaufen üble Erbsen Sommerfrüchte Teils Notdurft Erlaubnis | |
Württemberg Gabelfuhrwesen Introduzierung Deichselfuhren | |
Württemberg Hofgericht untertänigst landrechtlichen | |
Württemberg kraft Landesordnung Herzogtum Wege Ort gewisser Obleute konserviert | |
Württemberg Kreis schweizer verrufenen Münzen | |
Württemberg Landschaft Ausschuss künftig | |
Württemberg Sache Rebwerk Weinsegen größten Teils weggefallen | |
Württemberg Städte Herzogtums Sommeranlage namhaften Resten haften | |
Württemberg Verkauf Viehs hervortue unerlaubtes | |
Württemberg verwirkte Geldstrafen Legalstrafen Strafen |