Bayern Jülich Herzog tun kund fügen Amtsleuten Richtern Ruhestand Münzsatz erneuert gefördert |
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Bayern Sponheim Mark fügen Amtleuten Rat Fürstentum Mann erklärt Untertanen Buchweizen Hafer Roggen Brot |
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Pfalzgraf bei Bayern Jülich Kleve gnädigsten Getreue seither gnädigst Vaters Amts Amtes Kirchspielen aufgenommen gnädigster Befehl hiermit Kirchspiel Spezifikation Strafe hundert |
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Pfalzgraf bei Bayern Jülich Kleve gnädigsten zuvor Getreue Tat auf Befehle Befehl ganz Parteien landfürstlichen Gebiet Manns Untertanen Landstraßen Verordnung hierhin nochmal frei |
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Pfalzgraf bei Heiligen Römischen Erzschatzmeister Kurfürst Obwohl Kur Weiland Kurfürsten Karl meineidigen Ausreißens sonderbarem heilsamen Ausreißen etliche auf einmal meineidigerweise |
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Pfalzgraf bei Heiligen Römischen Erzschatzmeister Kurfürst untertänigst Französischen Truppen Stadt Grausamkeit denjenigen Orten notwendigen Unterhalt retiriert Brot Drangsalen Drangsale resolviert Mannheimer befreit |
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Pfalzgraf Landstände klagend Wein- und Bierzapf Kauf verboten |
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Von Gottes gnaden ... grave bey Rhein, in Bäyern ... Sponheimb der Marck ... füegen unseren Ambtleuthen ... Bürgermeistern und Raht ... Fürstenthumben Gülich und ... ahm 2. Augusti negsthin die ... wir, damit gleichwol der gemeine Man zu einigen gelt ... dahin moderirt und erklert haben, daß unsere underthanen ... ahn Buchweitz, Habern, RubSahm, so gut sie können ... Roagen und Erbsen aber, weil selbige auch zum Brodt ... |
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Von Gottes gnaden Philipp Wilhelm, Pfaltzgraff bey Rhein ... Ljeber Diener ; Vnß haben vnsere bey gegenwertigen Landtag hieselbst versamblete Gülich vnd Bergische Landtstende ... Clagendt zuerkennen geben, daß obwohl bey vorigen Landtagen vnseren Bedienten per Edictum der Wein vnd Bierzapff zum feilen kauff verbotten worden, dannoch ein vnd anderen orts darin einen wie den andern weg continuiret worden ... : Düsseldorf den 6. Decembris 1660. |
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Von Gottes gnaden Philipp Wilhelm, Pfaltzgrave bey Rhein, in Bäyern, zu Gülich, Cleve vnd Berg ... Vnseren gnädigsten Gruß zuvor: Liebe Getrewe, [et]c. Vnser gnedigster Befelch ist hiemit, dafern einem oder anderen der Evangelischen Religions verwante ratione jurium stolae, oder dergleichen nach auffgerichtetem nebe[n] Recess vnd publicirten Religions Edict waß abgefordert wehre, ihr ihnen solches alsbald unentgeltlich restituiren, sonsten auch die Ehe-Einsegnung vnd Kindertauffen entweder in Kirchen-Predig oder privat Häuseren auff gutfinden der prediger, der Elteren oder Evangelischen Anverwanten verrichten lassen ... : Düsseldorff den 6. Novembris 1670. |
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Von Gottes gnaden wir Philipp Wilhelm, Pfaltz-grave bey Rhein ... Thun kundt und füegen unseren Ambtleuthen ... hiemit gnedigst zuwissen; Nachdem uns unsere Gülische und Vergische Landtstende ... bey gegenwertigen Landtag neben andern Clagent vorpracht, waß gestalt mit haltung der ubermeßiger Gelthochzeiten und Kindttauffen zu deß gemeinen manß beschwer unnd verderb immer continuirt werde ... |
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Von Gottes Gnaden Wir Philipp Wilhelm Pfaltzgraff bey Rhein des Heiligen Römischen Reichs ErtzSchatzmeister und ChurFürst ... Fügen hiemit zu wissen ; Nach dem vor einiger Zeit ein boßhafftes Spargiment in und außer Unserem ChurFürstenthumb und Landen erschollen ob solte Uns eine Geistliche Person in Gestalt eines Engels nächtlicher Weyl sich praesentiret und gegen Unsere Evangelische ReligionsVerwandte Unterthanen zu animiren gesucht haben sambt was darbey weiters vorgangen zu seyn frevelhaffter Weiß ertichtet ; Dannenhero Wir bewogen worden ... gewisse Commissarien zu verordnen ... : Heydelberg den 29. Octob. 1686. |
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Von Gottes Gnaden wir Philipp Wilhelm Pfaltzgrave bey Rhein ... Thun kundt und fügen ... zu wissen ; Nachdem unß in der that mißfellig vorkommen daß ob zwar von rechts und unsers Lantsfürstlichen respects wegen in alle weg sich gebührt daß jhenige waß in unseren nahmen von unser Cantzley verordnet und anbefohlen unverzüglich zu volnziehen ; Dannoch bey underscheidtlichen unseren Beambten und Underthanen beimselben der schuldigkeit nach nit parirt ... : Geben zu Düsselorff den 23. Novembris 1659. |
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